Die Strasse hoch ins Tal ist eine private Mautstrasse. Da im Winter bei Schneefall KEINE Schneeräumung erfolgt, tritt ab dem ersten Schneefall eine Wintersperre in Kraft.
Nur in Ausnahmefällen darf mit Erlaubnis des Rektorates und mit tauglicher Bereifung hoch gefahren werden.
Das Befahren geschieht in diesem Fall auf eigene Gefahr.