Die Taufe ist der erste Schritt ins christliche Leben. Gespendet wird die Taufe durch Übergießen des Täuflings mit Wasser und der Salbung mit dem geweihten Chrisam-Öl im Namen des dreifaltigen Gottes. Durch die Taufe erfolgt die Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft der Christen, der Kirche.
Wenn Sie Ihr Kind in nächster Zeit taufen lassen wollen, dann bitten wir um direkte Kontaktaufnahme - Pfarrkanzlei Kontakt. Dabei wird der Termin für das Taufgespräch und die Taufe vereinbart.
Die Vorbereitung auf die Taufe und die Besprechung der Tauffeier finden bei einem Taufgespräch mit Taufspender.
Wenn Sie nicht in der Pfarre Hof wohnen und hier taufen wollen, ist zuerst ein Gespräch mit dem Pfarrprovisor von Hof zu führen - zudem ist eine Tauferlaubnis Ihrer Wohnpfarre vonnöten. Auch müssen Sie sich selbst um einen Taufspender kümmern.
WER kann getauft werden?
Jeder ungetaufte Mensch kann die Taufe empfangen, unabhängig vom Alter. Bei einem Kind muss mindestens ein Elternteil der katholischen Kirche angehören, um das Kind im Glauben begleiten zu können. Auch Erwachsene können getauft werden. Dafür ist eine besondere Vorbereitung erforderlich, das sogenannte Katechumenat.
WER kann Taufpatin/Taufpate werden?
Taufpatin/Taufpate kann jede/jeder werden, die/der röm.-kath. getauft und gefirmt ist, nicht aus der Kirche ausgetreten und mindestens 16 Jahre alt ist. Denn, nur wer ein volles Mitglied der Kirche ist, kann auch sein Patenkind in die Kirche hineinbegleiten.
Mitglieder anderer christlicher Kirchen können zusätzlich zu einem Taufpaten gerne das Amt des Taufzeugen übernehmen.
WO kann ich mein Kind zur Taufe anmelden?
Zur offiziellen Anmeldung zur Taufe bitten wir Sie, mindestens zwei Wochen vor dem Tauftermin ins Pfarrbüro zu kommen oder uns das Anmeldeformular auszufüllen.
WELCHE Unterlagen brauche ich zur Taufanmeldung?
vom Täufling (Kind)
Geburtsurkunde
von den Eltern:
Geburtsurkunde von Mutter & Vater
Taufschein von Mutter & Vater
Meldezettel von Mutter & Vater
Trauungsschein der Eltern (wenn kirchlich verheiratet)
staatliche Heiratsurkunde der Eltern (wenn zivilrechtlich verheiratet)
Wenn ein erziehungsberechtigter Elternteil nicht (mehr) der röm.-kath. Kirche angehört: Zustimmungserklärung zur Taufe. Das Formular ist in der Pfarrkanzlei erhältlich.
Von der Patin/vom Paten:
aktueller Taufschein des Paten/der Patin (nicht älter als 6 Monate)
Musik
Wenn Sie Unterstützung bei der musikalischen Gestaltung für Ihre Taufe wünschen, können Sie mit folgender Musikerin direkt Kontakt aufnehmen:
Elisabeth Stöllinger | Tel.-Nr.: +43 (0)650 9280679