Gespendet wird die Taufe durch Übergießen des Täuflings mit Wasser und der Salbung mit dem geweihten Chrisam-Öl im Namen des dreifaltigen Gottes. Durch die Taufe erfolgt die Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft der Christen, der Kirche.
Konkret:
Wenn Sie Ihr Kind in nächster Zeit taufen lassen wollen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme während der Kanzleizeiten. Dabei wird der Termin für das Taufgespräch und die Taufe vereinbart.
Taufpatin/Taufpate kann jede/jeder werden, die/der röm.-kath. getauft und gefirmt ist, nicht aus der Kirche ausgetreten und mindestens 16 Jahre alt ist. Denn, nur wer ein volles Mitglied der Kirche ist, kann auch sein Patenkind in die Kirche hineinbegleiten.
Mitglieder anderer christlicher Kirchen können zusätzlich zu einem Taufpaten gerne das Amt des Taufzeugen übernehmen.
Aktuelle Geburtsurkunde des Täuflings
Kirchlicher Trauungsschein der Eltern
Staatliche Heiratsurkunde der Eltern
Taufscheine oder Taufbestätigungen der Eltern und Paten (wenn nicht in Thalgau getauft).
An Samstagen, Vormittag und Nachmittag möglich
An Sonntagen nach dem 10:00 Uhr Gottesdienst meist um 11:30 Uhr
Primärer Taufort ist der Taufstein in der Pfarrkirche
Zudem ist die Taufe möglich in der Pfarrhofkapelle und für Bewohner von Egg in der Egger Kirche.
Für die Taufe von Erwachsenen bitte um Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer, damit alle notwendigen Schritte besprochen werden können.