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Inhalt:

Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG

 

Verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung mit Kindern

 

Zurück: Beratungsangebot

Eltern minderjähriger Kinder, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, sind laut § 95 Abs. 1a AußStrG verpflichtet, vor Einbringung des Scheidungsantrags eine Beratung über die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kinder in dieser Situation in Anspruch zu nehmen.

 

Ziel ist es, das Wohl der Kinder im Trennungsprozess bestmöglich zu schützen – durch Information, Reflexion und Unterstützung für eine gute Elternkooperation nach der Trennung.

 


 

Inhalte der Elternberatung

  • Wie Kinder Trennung erleben – abhängig von Alter und Entwicklungsstand
  • Emotionale Reaktionen & typische Verhaltensweisen
  • Wie Eltern ihre Kinder gut unterstützen können
  • Gestaltung des neuen Familienalltags & Besuchsregelungen
  • Entwicklung einer tragfähigen Elternbeziehung nach der Trennung

 

Diese Beratung ersetzt keine Paar- oder Rechtsberatung – sie dient ausschließlich dem Kindeswohl im Trennungskontext.

 


 

Rahmenbedingungen

  • Die Beratung kann gemeinsam oder getrennt von den Eltern in Anspruch genommen werden
  • Sie ist einmalig und gesetzlich verpflichtend bei einvernehmlicher Scheidung mit Kindern
  • Sie wird mit einer Teilnahmebestätigung dokumentiert, die beim Gericht vorzulegen ist

 


 

Anmeldung & Kosten

 

Bitte melden Sie sich telefonisch bei einer unserer Beratungsstellen in Salzburg, St. Johann, Zell am See oder Tamsweg.

 

Termine werden individuell vereinbart – auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Telefonnummer für allgemeine Auskünfte:

 

+43 (0)662 / 8047-6700

 

Zum Termin mitzubringen

  • Ein amtlicher Lichtbildausweis
  • €  60,- in bar (pauschal pro Beratung, unabhängig ob eine oder beide Elternteile teilnehmen)

 



Wichtig zu wissen

 

Weitere Beratungen (z. B. bei Trennungsfragen, Erziehung, psychischer Belastung etc.) sind nicht verpflichtend, werden aber vom Familienministerium gefördert und können kostenlos oder gegen freiwilligen Beitrag in Anspruch genommen werden.

 


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Paar-, Familien- und Lebensberatung

 

Elisabethstraße 10

5020 Salzburg

 

+43 (0)662 / 8047-6700

beratung@eds.at

 

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