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Inhalt:

Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille

 

Für Verdienste um die Kirchenmusik verleiht das Kirchenmusikreferat Salzburg die Johann-Michael-Haydn-Verdienstmedaille

 

Antragsformular Ehrungen

 

GOLD

 

SILBER

 

BRONZE

 

Statut über kirchenmusikalische Ehrungen

 

1. Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille

Die Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille wird verliehen als Zeichen der öffentlichen Anerkennung für Verdienste um die Kirchenmusik in der Erzdiözese Salzburg im pfarrlichen oder diözesanen Bereich.

 

1.1 Stufen der Verdienstmedaille

  • Das Ehrenzeichen in Bronze für 10 Jahre Dienst im Bereich der Kirchenmusik
  • Das Ehrenzeichen in Silber für 25 Jahre Dienst im Bereich der Kirchenmusik
  • Das Ehrenzeichen in Gold ab 40 Jahre Dienst im Bereich der Kirchenmusik

 

1.2 Beschreibung der Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille

Das Ehrenzeichen zeigt auf der Vorderseite ein Portrait von Johann Michael Haydn und die Inschrift „Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille / 1737-1806“. Auf der Rückseite ist das Rupertuskreuz abgebildet und die Inschrift „Für verdienstvolles kirchenmusikalisches Wirken in der Erzdiözese Salzburg“.

 

1.3 Antrag und Verleihung

  • Der Antrag auf Verleihung wird über den Pfarrer oder den zuständigen Kirchenrektor an das Kirchenmusikreferat gerichtet
  • Die Entscheidung über die Verleihung trifft eine Arbeitsgruppe der Diözesankommission für Kirchenmusik (vgl. Statut der Diözesankommission für Kirchenmusik Nr. 1 g), VBl. 2003, S. 99)
  • Die Auszeichnung überreicht der Vorsitzende der Diözesankommission für Kirchenmusik oder dessen Vertreter/in bzw. der mit der Seelsorge Beauftragte des Wirkungsortes
  • Mit dem Ehrenzeichen wird gleichzeitig eine Urkunde übergeben
  • Der Antragsteller / Die Antragstellerin trägt die Kosten für das Ehrenzeichen und die Urkunde
  • Ein Verzeichnis aller Träger/innen der Johann Michael Haydn-Verdienstmedaille ist in der Abteilung Liturgie des Seelsorgeamtes aufzubewahren

 

2. Erzbischöfliche Dank- und Anerkennungsurkunde

Beim Ausscheiden aus dem aktiven kirchenmusikalischen Dienst nach mehr als 30 Tätigkeitsjahren kann bei der Diözesankommission für Kirchenmusik eine Dank- und Anerkennungsurkunde des hwst. Herrn Erzbischofs beantragt werden.

 

2.1 Antrag und Verleihung

  • Der Antragsteller / die Antragstellerin trägt die Kosten für die Urkunde
  • Die Auszeichnung überreicht der Vorsitzende der Diözesankommission für Kirchenmusik oder dessen Vertreterin/Vertreter bzw. der mit der Seelsorge Beauftragte des Wirkungsortes

 

3. Rechtswirksamkeit

  • Dieses Statut tritt mit 1. September 2003 in Kraft
  • Salzburg, 29. Juli 2003
  • Prot.Nr. 1166/03-AThME

 


 

Wir bitten den Antrag für die jeweiligen Ehrungen rechtzeitig einzureichen, d.h. das Ehrungsgesuch muss uns mindestens einen Monat vor dem gewünschten Datum der Verleihung vorliegen. Wir weisen darauf hin dass Anmeldungen per Post bitte noch früher eingereicht werden, da es vermehrt zu starken Verzögerungen auf dem Postweg kommt.
 
Bei kurzfristigen Ehrungsgesuchen können wir nicht garantieren, dass diese zum gewünschte Termin ausgestellt werden können.

 

Antragsformular Ehrungen

 


 

Ehrungen


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Kirchenmusikreferat Salzburg

 

Gaisbergstraße 7

5020 Salzburg

 

+43 (0)662 / 8047-2300

kirchenmusik@eds.at

 

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