2. Pfarrgemeinderatsobfrau Kinder & Jugend
Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) setzt sich aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer/Diakon. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.