Die Beichte und Krankensalbung
Jesus hat der Kirche den Auftrag hinterlassen:
„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor.“ (Mt 28,19)

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Zu jeder Zeit lädt uns Gott ein, uns mit Ihm zu versöhnen. Die Beichte ist ein Sakrament der Versöhnung.
Die Beichttermine in der Pfarre entnehmen Sie bitte dem Wochenblatt der Pfarre.
Gerne können auch jederzeit Termine für eine persönliche Beichte oder Aussprache vereinbart werden.
Krankensalbung: Stärkung an Leib und Seele durch Jesus Christus, unseren Bruder und Herrn.
In Todesgefahr kommen unsere priesterlichen Seelsorger zu den Kranken, um ihm/ihr das Sakrament der Krankensalbung zu spenden.
Grundsätzlich ist für die Taufe die Wohnpfarre zuständig, in dem Sie mit Ihrem Kind wohnen. Sollten sie sich für Mülln entscheiden und in einer anderen Pfarre wohnen, kontaktieren Sie uns bitte.
Vom Kind
Von den Eltern
Von der Patin/vom Paten
Jede Person, die röm.-kath. getauft und gefirmt ist und mindestens 16 Jahre alt ist, kann das Patenamt übernehmen. Nur wer volles Mitglied der Kirche ist, kann auch sein Patenkind in die Kirche hineinbegleiten.