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Pfarrbriefe
Inhalt:

Die Beichte und Krankensalbung

 

Jesus hat der Kirche den Auftrag hinterlassen:

 

„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor.“ (Mt 28,19)

 

 

Beichte: Sich mit Gott versöhnen lassen


Zu jeder Zeit lädt uns Gott ein, uns mit Ihm zu versöhnen. Die Beichte ist ein Sakrament der Versöhnung.
Die Beichttermine in der Pfarre entnehmen Sie bitte dem Wochenblatt der Pfarre.
Gerne können auch jederzeit Termine für eine persönliche Beichte oder Aussprache vereinbart werden.


Krankensalbung: Stärkung an Leib und Seele durch Jesus Christus, unseren Bruder und Herrn.

In Todesgefahr kommen unsere priesterlichen Seelsorger zu den Kranken, um ihm/ihr das Sakrament der Krankensalbung zu spenden.

 

 

Kontaktieren Sie bitte jederzeit unsere Pfarrkanzlei zur Terminvereinbarung: 06463 / 8155 

 Wo kann ich mein Kind taufen lassen?

 

Grundsätzlich ist für die Taufe die Wohnpfarre zuständig, in dem Sie mit Ihrem Kind wohnen. Sollten sie sich für Mülln entscheiden und in einer anderen Pfarre wohnen, kontaktieren Sie uns bitte.

 

Welche Unterlagen brauche ich zur Taufanmeldung?
 

Vom Kind

  • Geburtsurkunde

Von den Eltern

  • Taufscheine von Mutter & Vater
  • Wenn Sie kirchlich verheiratet sind: kirchlicher Trauschein
  • Wenn Sie standesamtlich verheiratet sind: Heiratsurkunde

Von der Patin/vom Paten
Jede Person, die röm.-kath. getauft und gefirmt ist und mindestens 16 Jahre alt ist, kann das Patenamt übernehmen. Nur wer volles Mitglied der Kirche ist, kann auch sein Patenkind in die Kirche hineinbegleiten.

  • Wenn in Österreich getauft und gefirmt und katholisch, genügt Name und Geburtsdatum.
  • Wenn nicht in Österreich getauft und gefirmt: aktuellen Taufschein des Paten/der Patin MIT Firmvermerk.
     


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