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Pfarrbrief
Gottesdienstordnung
Inhalt:
22.09.2025

Pfarrverband

Kein Teil des Erste-Hilfe-Koffers, sondern ein Element der modernen Kirchenstrukturen ist der Pfarrverband.

Ursprünglich wurde diese Bezeichnung verwendet, wenn ein Pfarrer eine zweite (oder auch dritte) Pfarre übernehmen musste, weil es ja immer weniger Priester gab. Die Zusammenarbeit zwischen den Pfarren beschränkte sich meist darauf, die Gottesdienstzeiten in den einzelnen Kirchen auszuhandeln. Verbindungsglied zwischen den Pfarren war bislang häufig nur der Priester.

Durch das Regionalisierungprojekt der Erzdiözese Salzburg wurde dieser Ansatz jedoch stark verändert. Mittlerweile ist es ja unvermeidlich geworden, dass das verfügbare hauptamtliche Personal in größeren Räumen geplant und eingesetzt werden muss. Dazu zählen nicht nur die Priester, sondern alle pastorale Mitarbeiter/innen aus den verschiedenen Ausbildungen, aber auch die Sekretariate.

Ein Grundsatz in der Erzdiözese Salzburg ist, dass keine Pfarren aufgelöst und dass keine pfarrlichen Gremien oder örtlichen Aktivitäten abgeschafft werden sollen. Die Zusammenarbeit auf der Ebene des Pfarrverbandes soll aber Gemeinsamkeiten nützen, und die vorhandenen Kräfte können effektiver eingesetzt werden. Dabei wird man einerseits die Erfahrung machen, dass vieles möglich wird, was einzelne Pfarren nicht (mehr) zustande bringen: z.B. Jugendgottesdienste, große Pfarrfeste, Medienarbeit, Projekte, usw. – Andererseits gibt es vieles, das an den nahen Ort gebunden ist, wie die Seniorenarbeit, Kleinkindgruppen, Erstkommunion,… - Da gilt es zu unterscheiden zwischen notwendigen örtlichen Eigenheiten und einem kleinkarierten, egoistischen Kirchturmdenken. Es zeigt sich, dass die meisten Menschen viel mobiler sind als gedacht und die Vorteile eines großräumigeren, vielfältigeren Angebotes sehr schätzen. Firmlinge sind durch die Schulvielfalt ohnehin viel unterwegs, Kirchenchöre haben ihr spezielles musikalisches Profil, und Arbeitsplätze sind sowieso schon längst regionalisiert.

Seit 1. September 2025 bildet Hallwang gemeinsam mit Henndorf, Eugendorf und Seekirchen einen Pfarrverband. Aus kirchenrechtlichen Gründen gibt es in jeder Pfarre einen hauptverantwortlichen Priester als Pfarrer oder Pfarrprovisor. Priester, die in keiner Pfarre eine kirchenrechtliche Hauptverantwortung tragen, heißen nun Pfarrverbandsvikare. Hauptamtliche pastorale Mitarbeiter/innen werden in der Regel einer Pfarre zugeordnet, aber manchmal auch einem Pfarrverband. Es wird auch ein/e Pfarrverbandskoordinator/in festgelegt, diese/r ist aber kein Dienstvorgesetze/r und muss auch nicht unbedingt ein Priester sein, sondern ist vor allem für den ordnungsgemäßen Ablauf der Gremien und Beschlüsse im Pfarrverband zuständig.

Im Juli d.J. wurde auch die neue Pfarrverbandsordnung und die Regelung des Pfarrverbandsrates beschlossen und veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: „Die Zusammenarbeit im Pfarrverband soll ermutigen, einerseits einen gemeinsamen pastoralen Schwerpunkt zu setzen und andererseits das je eigene pfarrliche Profil zu schärfen.“ Die Mitglieder im Pfarrverbandsrat sind zum einen die hauptamtlichen Priester, Diakone und gesendeten Mitarbeiter/innen (mit einer mindestens 50%igen Anstellung), zum anderen je 2 delegierte Pfarrgemeinderät/innen aus jeder Pfarre.

Ich persönlich bin der Meinung, dass die Gründung des Pfarrverbandes ein großer Fortschritt ist und viele Chancen bietet. Wenn man sich die konkrete Situation realistisch anschaut, so geht kein Weg daran vorbei, mehr zusammenzuarbeiten und in größeren Räumen zu denken. Und wenn man das vernünftig anpackt, dann muss vor Ort nichts „abgeschafft“ werden und kann unsere christliche Gemeinschaft lebendig und voller Strahlkraft bleiben.
 

Meinrad Föger

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