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Firmungen in der Erzdiözese Salzburg

 

Firmungen 2025 (Stand 10.03.2025)

 

 

Wichtiger Hinweis für alle Firmungen:

 

Die Firmkarte (= Bestätigung über die Teilnahme am Firmunterricht) ist als Voraussetzung für die Firmung mitzubringen. Es werden nur Firmlinge zugelassen, die die Firmkarte vorweisen können. Firmkarten sind nur gültig, wenn sie vollständig ausgefüllt und mit dem Pfarr- bzw. Internatssiegel versehen sind.

Der Firmpate / die Firmpatin muss römisch-katholisch, mindestens 16 Jahre alt, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmendem Amt entspricht. Vater oder Mutter des Firmlings können nicht Pate sein. Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate / eine Patin zur Seite stehen. Es ist sinnvoll, dass der Taufpate auch als Firmpate fungiert.

Das Sakrament der Firmung wird innerhalb der Messfeier gespendet. Der Beginn der Messfeier, in der die Firmung gespendet wird, richtet sich nach der Gottesdienstordnung der jeweiligen Pfarre. Alle Informationen erhalten Sie vom zuständigen Pfarramt.

Die Adressen der Pfarren finden Sie hier.

 

 

Firmung im Dom zu Salzburg

 

Pfingstmontag, 9. Juni 2025, um 10:00 Uhr

 

 

Was wird für eine Firmung im Dom benötigt:

  • Es ist keine Platzreservierung nötig.
  • Anmeldung unter: info@salzburger-dom.at

  • Die Firmlinge und die Paten werden gebeten, sich um 09:15 Uhr am Domeingang zu versammeln.
  • Einführung in die Firmung für Firmlinge und Paten von 09:15 bis 10:00 Uhr im Dom.
  • Firmkarte nicht vergessen! Die Firmkarte gilt als Berechtigung zur Firmung und ist der Beleg für eine Firmvorbereitung.
  • Fotos dürfen gemacht werden. Fotografen werden gebeten Abstand zu halten.

Die Firmung wird per Livestream übertragen und kann auch über die Mediathek später abgerufen werden.

 

Hier geht es zum Livestream


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Ordinariatskanzlei der Erzdiözese Salzburg

 

Kapitelplatz 2

5020 Salzburg

 

+43 (0)662 / 8047-1100

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