Für die Pfarren stellt das Erzb. Ordinariat häufig benötigte Formulare zum Download zur Verfügung.
Word-Dokumente sind so eingerichtet, dass sie am PC ausgefüllt werden können.
Die Rücksendung an das Erzb. Ordinariat kann an diese Adresse erfolgen: ordinariat@eds.at
Wo es angegeben ist, sind Unterschrift und Pfarrsiegel nötig.
Aushilfsvergütungen sind in direktem Zusammenhang mit der übertragenen seelsorglichen Aufgabe zu sehen und können laufend im Regelfall vom Priester selbst, aber auch über die Pfarre eingereicht werden.
Sie werden für Diözesanpriester und von der Erzdiözese besoldete Priester steuerlich als Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit gesehen und somit nach Möglichkeit über die Personalverrechnung ausbezahlt, womit sie automatisch der Lohnsteuer unterworfen werden. Deshalb erfolgt auch die Auszahlung der Aushilfsvergütungen immer durch die Erzdiözese.
Auszahlung über die Personalverrechnung
• Diözesanpriester
• von der Diözese besoldete Priester (auch jene von Ordensgemeinschaften)
Auszahlung über das Rechnungswesen
• alle anderen Aushilfspriester
• bei Ordenspriestern erfolgt die Auszahlung direkt an die Gemeinschaft
Diese Preister haben sich selbst um die steuerlichen Angelegenheiten zu kümmern.
Für Aushilfen, die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden, steht dem Aushilfspriester eine Vergütung gemäß den Regelungen laut VBl. 2025, S. 173 zu.
Formular für die quartalsmäßige Abrechnung durch den Aushilfspriester
Formular für die Einzelabrechnung
Die Dateien liegen als Word-Dokument zum Herunterladen und Ausfüllen am PC vor.
Diözesan:
Päpstlich:
Die Formulare zur Verpflichtungserklärung im Sinne der Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen. Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich" finden Sie hier.