Wo kann ich mein Kind taufen lassen?
Grundsätzlich ist für die Taufe die Wohnpfarre zuständig, in dem Sie mit Ihrem Kind wohnen. Sollten sie sich für eine Pfarre in unseren Pfarrverband Golling/Scheffau, Kuchl, St. Koloman, Bad Vigaun, Adnet oder Krispl entscheiden und in einer anderen Pfarre wohnen, kontaktieren Sie uns bitte. Sie benötigen keine Tauferlaubnis von ihrer Wohnpfarre.
Welche Unterlagen brauche ich zur Taufanmeldung?
Vom Kind
- Geburtsurkunde
Von den Eltern
- Taufscheine von Mutter & Vater - wenn in Österreich getauft und katholisch, genügt Name und Geburtsdatum.
- Wenn Sie kirchlich verheiratet sind: kirchlicher Trauschein
- Wenn Sie standesamtlich verheiratet sind: Heiratsurkunde
Von der Patin/vom Paten
Jede Person, die röm.-kath. getauft und gefirmt ist und mindestens 16 Jahre alt ist, kann das Patenamt übernehmen. Nur wer volles Mitglied der Kirche ist, kann auch sein Patenkind in die Kirche hineinbegleiten.
- Wenn in Österreich getauft und gefirmt und katholisch, genügt Name und Geburtsdatum.
- Wenn nicht in Österreich getauft und gefirmt: aktuellen Taufschein des Paten/der Patin MIT Firmvermerk.
