Abschrift der ersten Seite des Mitgliederbuches, das die jeweilige Obfrau aufbewahrt und weiterführt.
I.
Hier ist das Buch des werthen Weiberbund,
eingeschrieben wird zu jeder Stund,
die den wunsch ein Weib zu werden zum Altare tragen
werden alle höflich eingeladen.
II.
Hier hilft man durch Wort und that
Gibt einander oft guten Rath
Am meisten hilft man durchs Gebeth
Dass es einer jeden gut ergeht.
III.
Dass Sie mit Geduld ertage alle Kreuz und Leiden
Wenns Noth thut, gegenüber dem Manne schweigen,
dass sie im guten immer nehmen zu
bis Sie eingehen zur süßen Ruh.
Die Regeln in diesem Bündnisse sind folgende:
Zur Aufnahme in den Bund muss jede wenigstens 50 xr einzahlen.
Wird für jedes aus dem Bunde verstorbenen Eheweib gleich vom ersten Sonntag um 6 Uhr ein heiliges Amt angeordnet wo auch alle Eheweiber welche Zeit und Gelegenheit haben beiwohnen sollen und dabei zum Opfer gehen.
Soll die Vorsteherin bei Anschaffung der zum Verbündnis gehörigen Sachen nie allein zu Werke gehen sondern immer einige Mitglieder befragen.
Wenn das Vermögen der Kasse sich vermehren sollte und es die Verbesserungen der zum Büdnis gehörigen Sachen und Gegenstände es gestatten, soll solchen eingeschriebenen Eheweibern, welche durch Krankheit oder durch Armuth wirklich bedürftig und leidend geworden sind aus der Bundeskasse ein dessen Vermögen anpassende Unterstützung gegeben werden.
Mairhofen, den 1. Mai 1874
Es folgen die Namen aller Mitglieder,die seit Bestehen in den Bund aufgenommen wurden.
