Bis Sommer 2026: Das hauptamtliche Pastoralteam nimmt die PGR-Wahl mit dem PGR-Vorstand vorausschauend in den Blick
Wie schätze ich/schätzen wir unsere Situation im Blick auf die kommende PGR-Wahl ein?
Analyse, Wahrnehmungen, Erwartungen, Wünsche, Sorgen/Befürchtungen, Herausforderungen, Chancen, Potenziale…
Was braucht unsere Pfarrgemeinde, um einen breit aufgestellten, handlungsfähigen Pfarrgemeinderat für die nächsten 5 Jahre zu finden?
Mit welchem PGR bzw. Mitgliedern möchten wir gerne zusammenarbeiten?
Klärung im PGR: Wer geht? Wer bleibt?
Einen Blick auf die benachbarten Pfarren im Pfarrverband wagen:
Wie gehen es die anderen an? Was können wir gemeinsam angehen? Wo können wir uns gegenseitig unterstützen?
Vorausplanen: Abschließen und Beenden der laufenden Amtsperiode
Wie wollen wir die laufende Periode wertschätzend abschließen?
Reflexion, Auswertung/Ernte, Danken, Abschied nehmen, Blick voraus auf Wahl und neuen PGR – Übergabe
Wie werden wir das machen?
Z.B. Klausurtag (mit Begleitung), verlängerte PGR-Sitzung, im Vorstand, im Gottesdienst, …
Wichtige Grundentscheidungen, die der amtierende PGR im Herbst trifft:
Die Größe des zukünftigen Pfarrgemeinderates (PO 5.3.3)
Daraus errechnet sich die Anzahl der zu wählenden Mitglieder (PO 5.3.3.)
Das anzuwendende Wahlmodell (WO 5)
Die Bestellung des Wahlvorstandes (WO 7)
Option und Sonderform: Pfarrübergreifender PGR (PO 5.3.4 und WO 5)
Diese Grundentscheidungen bei den Herbstsitzungen des PGR sind vorzubereiten und einzuplanen.
Wichtige „spätestens“-Fristen, die die Wahlordnung vorgibt:
Bis spät. 12 Wochen vor Wahltermin (13.12.2026): Bestellung des Wahlvorstandes
Bis spät. 8 Wochen vor Wahltermin: Wahlkundmachung (9.1.2027)
Bis spät. 4 Wochen vor Wahltermin: Bekanntgabe des Wahlvorschlags (7.2.2027)