Kirche in der Region
Pfarrverbandsordnung 2025 der Erzdiözese Salzburg
Verordnungsblatt Sondernummer 7/1 – Juli 2025

Kirche in der Region
Verordnungsblatt Sondernummer 7/1 – Juli 2025
Diese Ordnung ist in Zusammenschau mit dem Leitbild der Erzdiözese Salzburg zu lesen (VBl. 2025, S. 59). Einteilung der Pfarrverbände ab 01.09.2025
Christus ruft seine Kirche aus allen Völkern und zu allen Zeiten zusammen und sendet sie aus, um das Evangelium zu allen Menschen zu tragen. Die Pfarre, der Pfarrverband und das Dekanat sind konkrete Orte, aber auch verschiedene Ebenen, in denen die Kirche vor Ort lebt und ihren missionarischen Auftrag erfüllt. Auf jeder Ebene wirken Menschen mit vielfältigen und unterschiedlichen Charismen, durch die die Kirche präsent ist und in denen sich auch inmitten vieler Herausforderungen das Wachstum des christlichen Lebens verwirklicht.
Als Christinnen und Christen leben wir unseren Glauben und schöpfen Kraft aus dem Wort Gottes und aus den Sakramenten, pflegen Bewährtes und probieren Neues aus. Geleitet von der Vision der Erzdiözese Salzburg (VBl. April 2025, S. 59f) vertrauen wir auf das Wirken Gottes und arbeiten darauf hin, Gott wahrzunehmen und ihn als Gott für uns Menschen zu bezeugen. Wir lernen, Gottes Präsenz und Wirken in der Welt zu erkennen, und nehmen die Fragen der Menschen in den Blick.
Unsere pastoralen Felder sind an der Seite der Menschen und wir leben unseren Auftrag mitten in der Gesellschaft. Gemeinsam machen wir uns auf, Wege zu finden, mit Menschen in der Gesellschaft über die Botschaft des Evangeliums ins Gespräch zu kommen und auch auf jene zuzugehen, die wir nicht in der Kirche treffen. Wir üben uns in einer offenen Haltung in all unseren Wirkungsbereichen und wollen Gott auch im Anderen wahrnehmen und uns stets der Unverfügbarkeit und Größe des Geheimnisses Gottes bewusst sein. Wir pflegen Gastfreundschaft und Willkommenskultur und nutzen neue Kommunikationswege mit einer verständlichen Sprache, um als Kirche das Evangelium im jeweiligen kulturellen Umfeld zu verkünden und zu leben. Diese missionarische Perspektive ist unser Auftrag, damit wir Kirche sind und wachsen können.
Kirche bleibt in der Region vor allem in den Pfarren verankert. Diese arbeiten strategisch in Pfarrverbänden zusammen.
In diesem Sinne sollen die folgenden Regelungen für die Zusammenarbeit der Pfarren im Pfarrverband und im Dekanat hinsichtlich Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise die nötige Klarheit und Orientierung schaffen.
Bereits 2008 wurden in der Erzdiözese Salzburg Pfarrverbände erstmals errichtet. Nun wurde darauf aufbauend die Struktur evaluiert und teilweise neu festgelegt, um die Seelsorge zukunftsfähig und missionarisch aufzustellen und zu organisieren.
Ein Pfarrverband ist ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Pfarren mit dem Ziel, durch Zusammenarbeit die Seelsorge und deren Organisation verbindlich gemeinsam wahrzunehmen und weiterzuentwickeln. Es geht um eine gezielte Kooperation der Pfarren.
Der Pfarrverband ist eine organisatorische Einheit, die im rechtlichen Sinne keine eigene juristische Person ist. Der Pfarrkirchenrat jeder Pfarre ist und bleibt das zuständige Gremium für die pfarrliche Vermögensverwaltung.
Die Zusammenarbeit zwischen Pfarre, Pfarrverband und Dekanat wird in den je eigenen Statuten geregelt.
Die Zusammenarbeit im Pfarrverband soll ermutigen, einerseits einen gemeinsamen pastoralen Schwerpunkt zu setzen und andererseits das je eigene pfarrliche Profil zu schärfen.
Die Kooperation im Pfarrverband unterstützt die Pfarren sowohl in der Erfüllung der Grundaufträge der Kirche als auch in der Verwaltung. Der Pfarrverbandsrat trifft strategische Entscheidungen über die gemeinsame Ausrichtung und die gemeinsamen Aufgaben im Pfarrverband (Pastoralplan). Die konkrete operative Umsetzung in den Pfarren wird jeweils im Pfarrgemeinderat (im Folgenden PGR) entschieden. Alle Beschlüsse und Entscheidungen sind im Rahmen des universalen Kirchenrechts und des Partikularrechts zu treffen.
Zu den Aufgaben des Pfarrverbandes gehören:
Auf Pfarrverbandsebene werden Initiativen zur Glaubenskommunikation strategisch geplant und wird festgelegt, was gemeinsam durchgeführt und was auf Pfarrebene umgesetzt wird. Die missionarische Dimension aller pastoralen Vollzüge soll Berücksichtigung finden.
Auf Pfarrverbandsebene werden Räume eröffnet, um sich mit dem Wort Gottes auseinanderzusetzen und es zu vertiefen, beispielsweise: Bibelrunden, Vortragsreihen, Bibliodrama.
Auf Pfarrverbandsebene wird die Sakramentenvorbereitung strategisch geplant und festgelegt, was gemeinsam durchgeführt und was auf Pfarrebene umgesetzt wird.
Auf Pfarrverbandsebene wird der Bedarf an Bildungsangeboten erhoben und werden entsprechende Angebote koordiniert:
Hilfestellung bei der konkreten Planung und Durchführung geben verschiedene Bildungseinrichtungen der Erzdiözese, z.B. PGR-Referat, Referat für Spiritualität und Exerzitien, Referat für Ehe und Familie, Katholisches Bildungswerk, St. Virgil Salzburg, Tagungshaus der Erzdiözese in Wörgl.
Auf Pfarrverbandsebene sind bestehende Websites zu verlinken. Neue Websites werden von der Erzdiözese künftig nur noch auf Pfarrverbandsebene eingerichtet. Der gemeinsame Auftritt in der Öffentlichkeit soll z.B. durch ein Pfarrverbandsblatt, Pfarrverbandsnews, Social Media, Pfarrverbandslogo etc. gefördert werden.
Auf Pfarrverbandsebene werden regelmäßig geplante Eucharistiefeiern und Wort-Gottes-Feiern aller Pfarren eingeteilt, abgestimmt und festgelegt. Besondere missionarische Liturgien werden abgesprochen und entwickelt.
Auf Pfarrverbandsebene werden caritative Initiativen und Aktionen abgestimmt und weiterentwickelt.
Auf Pfarrverbandsebene werden Initiativen zur Förderung des Miteinanders und zur Motivation der Ehrenamtlichen entwickelt.
Im Bereich der Verwaltung und des Service werden folgende Agenden auf Pfarrverbandsebene strategisch geplant und festgelegt:
Die Organe des Pfarrverbandes sind:
Der Pfarrverbandskoordinator bzw. die Pfarrverbandskoordinatorin (im Folgenden PVK) wird per Dekret vom Erzbischof ernannt, wobei die Pfarren die Möglichkeit haben, Vorschläge beim Amt für Personal einzubringen.
Voraussetzungen für den PVK:
Der/die PVK hat folgende Hauptaufgaben:
Der Pfarrverbandsrat (im Folgenden PVR) setzt sich unter dem Vorsitz des/der PVK zusammen aus allen per Dekret für den Pfarrverband oder eine der Pfarren im Pfarrverband bestellten priesterlichen und diakonalen Mitarbeitern und den von der Erzdiözese Salzburg gesendeten pastoralen Mitarbeitenden (Anstellung mit mindestens 50% im Pfarrverband), sowie zwei ehrenamtlichen Vertreterinnen bzw. Vertretern aus jedem Pfarrgemeinderat (im Folgenden PGR genannt). Diese zwei Mitglieder aus jeder Pfarre des Pfarrverbandes werden bei der konstituierenden Sitzung des jeweiligen PGR ernannt und in den PVR entsandt.
Die entsendeten Mitglieder aus den Pfarrgemeinderäten können sich im Einzelfall durch ein anderes Pfarrgemeinderatsmitglied vertreten lassen.
Bei Bedarf können weitere Mitglieder ohne Stimmrecht für eine festgelegte Zeitspanne kooptiert sowie Fachausschüsse gebildet werden.
Bei vorzeitigem Ausscheiden der Ehrenamtlichen ist vom jeweiligen Pfarrgemeinderat ein neues Mitglied zu entsenden.
In der konstituierenden Sitzung des PVR kann aus den ehrenamtlichen Mitgliedern eine Obfrau/ein Obmann (analog der Wahl zum PGR-Obmann/zur PGF-Obfrau in der PGR-Ordnung) gewählt werden. Die Obfrau/der Obmann ist kein Leitungsamt, sondern hat eine verbindende, dienende und stabilisierende Rolle innerhalb des Pfarrverbandes.
Die Obfrau/der Obmann ist gemeinsam mit dem/der PVK für die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen zuständig.
Zur konstituierenden Sitzung des PVR lädt der/die PVK spätestens 12 Wochen nach den Pfarrgemeinderatswahlen bzw. nach der Errichtung des Pfarrverbandes ein. Bei dieser Sitzung kann eine Obfrau/ein Obmann gewählt werden, und ein Schriftführer oder eine Schriftführerin ist zu benennen. Der Schriftführer/die Schriftführerin hat ein Protokoll der PVR-Sitzung zu erstellen und innerhalb von 14 Tagen an die Mitglieder des PVR zuzustellen. Die Mitglieder sind bei Konstituierung oder Veränderung dem PGR-Referat zu melden. Die Funktionsdauer des PVR ist analog zur Periode des Pfarrgemeinderates.
Der PVR trifft sich mindestens zwei Mal jährlich unter dem Vorsitz des/der PVK.
Die Sitzungstermine sind langfristig zu planen und den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt zu geben, damit sie von ihnen gewünschte Tagesordnungspunkte im Vorfeld bei der Schriftführerin/dem Schriftführer einbringen können.
Eine Woche vor der Sitzung ist eine Tagesordnung, die von dem/der PVK, der Obfrau/dem Obmann und dem Schriftführer/der Schriftführerin des Pfarrverbands erstellt wird, zu versenden.
Dringende Tagesordnungspunkte können bis 24 Stunden vor der Sitzung bei dem/der PVK, bei dem Schriftführer/der Schriftführerin und bei der Obfrau/dem Obmann eingebracht werden.
Die Beratungen sollen vom synodalen Geist getragen sein, der der gemeinsamen Sendung dient.
Es wird empfohlen, eine Lösung nach dem Konsentprinzip zu suchen. Das bedeutet, so lange im Austausch zu bleiben, bis von keiner Seite ein begründeter oder schwerwiegender Einwand vorliegt. Den Abschluss der Beratung bildet eine Abstimmung mit mindestens 2/3 Mehrheit der abgegebenen JA/NEIN-Stimmen.
Entscheidungen und Beschlüsse des PVR sind bindend für die operative Umsetzung in den Pfarren im Pfarrverband.
Beschlüsse und relevante Informationen sind vom PVK in geeigneter Weise den Mitarbeitenden sowie den Pfarrmitgliedern einer jeden Pfarre zur Kenntnis zu bringen.
Der PVR überlegt eine praktikable Regelung für die Aufteilung von Kosten für gemeinsame Projekte auf die einzelnen Pfarren.
Gemeinsam organisierte Einkäufe und Aktivitäten können pro Pfarre bis zu dem jeweils gültigen steuerfreien Betrag (Stand 1.9.2025 EUR 2.900,–) weiterverrechnet werden.
Im Sinne des synodalen Arbeitens soll ein offenes Arbeitsklima geschaffen werden, alle Beteiligten sollen gehört werden. Wenn jedoch im Rahmen der Zusammenarbeit im Pfarrverband bzw. Pfarrverbandsrat Konflikte auftreten und die beteiligten Parteien merken, dass es schwierig wird, selbst zu einer guten Lösung oder Regelung zu kommen, sind folgende Wege einzuhalten:
Dieses Statut tritt nach Beratung im Konsistorium am 25. Juni 2025 mit 1. September 2025 ad experimentum für 5 Jahre, das ist bis 31. August 2030, in Kraft.
lic.iur.can. Dr. Elisabeth Kandler-Mayr
Ordinariatskanzlerin
+ Dr. Franz Lackner OFM
Erzbischof