
„Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“ (Joh 11,25)
Der Tod eines geliebten Menschen gehört wohl zu den eingreifensten Erfahrungen unseres Lebens. In dieser Zeit der Trauer und des Abschieds lässt die Kirche Sie nicht allein. Das kirchliche Begräbnis ist ein Ritus des Abschieds, der Dankbarkeit und vor allem der christlichen Hoffnung auf ein Leben über den Tod hinaus.
Ein christliches Begräbnis ist mehr als eine Rückschau auf das vergangene Leben. Es ist ein Gottesdienst für einen Verstorbenen, in dem wir:
Die katholische Kirche kennt verschiedene Formen des Begräbnisses, die wir respektvoll begleiten:
Wenn ein Todesfall eintritt, sind oft viele bürokratische Schritte nötig. Für die kirchliche Feier gilt:
1. Bestattungsunternehmen kontaktieren: Dieses setzt sich in der Regel direkt mit dem Pfarramt in Verbindung, um den Termin für die Beisetzung zu koordinieren.
2. Das Trauergespräch: Unser Pfarrer oder unser Kooperator wird Sie zeitnah kontaktieren. In diesem Gespräch ist Raum für Ihre Trauer, für Erinnerungen an den Verstorbenen und für die gemeinsame Planung der Liturgie (Auswahl von Lesungen, Fürbitten, Musik und Gebeten).
3. Gedenken in der Gemeinde: Wir schließen den Verstorbenen in unsere Gebete ein und gedenken seiner namentlich in den kommenden Gottesdiensten.
Seelsorge endet nicht mit dem Begräbnis. Wenn Sie nach der Beisetzung jemanden zum Reden brauchen oder Begleitung in Ihrer Trauer suchen, stehen Ihnen unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger jederzeit offen.
Kontakt
Pfarre Oberndorf in Tirol
Lindenweg 5
6372 Oberndorf in Tirol
Tel: +43 5352 64226
pfarre.oberndorftirol@eds.at
Der Tod eines Menschen, der zu Lebzeiten seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt hat, löst bei den Hinterbliebenen oft Unsicherheit aus. Als Pfarre möchten wir Ihnen in dieser Situation ehrlich und seelsorglich zur Seite stehen.
Kirchenrechtlich gilt: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit öffentlich erklärt, auf die Gemeinschaft der Kirche und die damit verbundenen sakramentalen Riten zu verzichten.
Die kirchliche Ordnung: Einem ausgetretenen Menschen kommt grundsätzlich kein kirchliches Begräbnis zu. Die Kirche respektiert damit die persönliche Entscheidung und die Gewissensfreiheit des Verstorbenen bis über den Tod hinaus. Ein aufgezwungener kirchlicher Ritus würde die Lebenseinstellung des Verstorbenen im Nachhinein missachten.
Es gibt jedoch Situationen, in denen ein kirchliches Begräbnis dennoch möglich sein kann:
Auch wenn kein klassisches kirchliches Begräbnis (mit Priester und liturgischem Ritus am Grab) stattfindet, lässt die Pfarre die trauernden Angehörigen nicht allein:
Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie bitte das Gespräch mit uns. Wir klären gemeinsam in Ruhe, welche Form des Abschieds dem Willen des Verstorbenen entspricht und gleichzeitig Ihnen als Hinterbliebenen Trost spendet.