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Inhalt:

Ein geliebter Mensch ist von uns gegangen

 

Jesus hat der Kirche Hoffnung geschenkt:

 

„Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ (Mt 28,19)

 

 

Äußeres Zeichen:
Übergießung mit dem Wasser


Innere Wirkung:
Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche; Sündenvergebung; Gotteskindschaft


Wort des Priesters/Taufspenders:
„Name, ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

 

 

Taufe bedeutet auch die Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche - und ist deshalb von ihrem Wesen her ein Fest der Gemeinschaft der ganzen Pfarre und steht damit jedem offen. Die Taufe steht daher am Anfang des Lebens als Christ.

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Pfarre 1

Für Versalien immer den Stil nützen

Max Mustermann Überschrift 3

 

  mm@musterpfarre.at

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Kirchenplatz 4

5400 Musterpfarre

Pfarre 2

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Monika Musterfrau

 

 

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Bertha Beispielname

 

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 Wo kann ich mein Kind taufen lassen?

 

Grundsätzlich ist für die Taufe die Wohnpfarre zuständig, in dem Sie mit Ihrem Kind wohnen. Sollten sie sich für Mülln entscheiden und in einer anderen Pfarre wohnen, kontaktieren Sie uns bitte.

 

Welche Unterlagen brauche ich zur Taufanmeldung?
 

Vom Kind

  • Geburtsurkunde

Von den Eltern

  • Taufscheine von Mutter & Vater
  • Wenn Sie kirchlich verheiratet sind: kirchlicher Trauschein
  • Wenn Sie standesamtlich verheiratet sind: Heiratsurkunde

Von der Patin/vom Paten
Jede Person, die röm.-kath. getauft und gefirmt ist und mindestens 16 Jahre alt ist, kann das Patenamt übernehmen. Nur wer volles Mitglied der Kirche ist, kann auch sein Patenkind in die Kirche hineinbegleiten.

  • Wenn in Österreich getauft und gefirmt und katholisch, genügt Name und Geburtsdatum.
  • Wenn nicht in Österreich getauft und gefirmt: aktuellen Taufschein des Paten/der Patin MIT Firmvermerk.
     


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